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   OLG Hamm, 20.11.2020 - 7 UF 142/20   

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https://dejure.org/2020,39898
OLG Hamm, 20.11.2020 - 7 UF 142/20 (https://dejure.org/2020,39898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2020 - 7 UF 142/20 (https://dejure.org/2020,39898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2020 - 7 UF 142/20 (https://dejure.org/2020,39898)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 199
  • FamRZ 2021, 527
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19

    Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 7 UF 142/20
    Zum einen verfolgt die Beschwerde keinesfalls das Ziel, die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der Adoption selbst in Frage zu stellen; der Zweck des § 197 Abs. 3 FamFG, der in der Sicherung der Rechtsstellung des Kindes und des Annehmenden besteht (vgl. BGH MDR 2020, 926 Rn. 13; Weber, in BeckOK FamFG, 36. Edition, Stand 01.10.2020, § 197 Rn. 25), wird durch das Ziel des Rechtsmittels nicht verletzt.

    Zudem hat der BGH nunmehr die Anfechtbarkeit eines Adoptionsbeschlusses bejaht, soweit darin ein Antrag zur Namensführung nach § 1757 Abs. 3 BGB abgelehnt wurde (BGH MDR 2020, 926).

  • OLG Frankfurt, 02.07.1992 - 20 W 207/92

    Ehename des Angenommenen; Nachträgliche Ergänzung eines Antrags; Geburtsname;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 7 UF 142/20
    Zum anderen werden klarstellende Ergänzungen eines Adoptionsbeschlusses, mit denen Zweifel im Hinblick auf den nach der Annahme geltenden Namen beseitigt und Unklarheiten im Rahmen des Personenstandsverfahrens ausgeräumt werden sollen, grundsätzlich als zulässig angesehen, ebenso wie die Beantragung einer solchen klarstellenden Entscheidung mit einer Beschwerde (OLG Zweibrücken, StAZ 2012, 54; OLG Frankfurt StAZ 1992, 378; ebenso Weber, a.a.O., § 197 Rn. 25; Maurer, in Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl., § 197 Rn. 93).
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